Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Ersetzen bisherige Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Firma Noblesse Oblige abgeschlossen werden.
  2. Mit Abschluss eines Vertrages mit der Firma Noblesse Oblige erkennt der Vertragspartner diese AGBs an und erklärt sich mit diesen einverstanden.
  3. Die AGBs können von der Firma Noblesse Oblige abgeändert werden und gelten in der zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
  4. Die Firma Noblesse Oblige haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn sie der Firma Noblesse Oblige später zugegangen sind und diese ihnen nicht widersprochen hat. Vereinbarungen, die von den Bedingungen der Firma Noblesse Oblige abweichen oder diese ergänzen sind möglich.
  5. Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.
  6. Erfüllungsort ist Wülfrath, Gerichtsstand ist Sitz der Firma Noblesse Oblige.
    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Noblesse Oblige. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Firma Noblesse Oblige gegenüber dem Vertragspartner dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.


II. Angebote

  1. Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der Firma Noblesse Oblige Weinraritäten maßgeblich.
  2. Füllniveau und Flaschenzustand können vor Verkauf bei der Firma Noblesse Oblige erfragt werden.


III. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise gelten ab Lager Wülfrath und schließen Verpackung, Verladung, Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften betreffend Fernabsatzgeschäfte entgegenstehen.
  3. Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Vertragspartner 2 Wochen nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist dieFirma Noblesse Oblige berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für vom Kunden verursachte Rücklastschriften berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,- zuzügl. den entstandenen Bankgebühren. Bei Bestellungen von Vertragspartnern mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland sowie bei der ersten Bestellung von Neukunden ist Vorkasse zu leisten. Darüber hinaus behält sich die Firma Noblesse Oblige vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls die Firma Noblesse Oblige von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird unser Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt. In diesem Falle beginnt die Lieferung bei Bezahlung des Kaufpreises sowie der Lieferkosten.
  4. Ist der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu einem erheblichen Teil, d.h. mehr als 10%, aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr als 2 Wochen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Während des Verzugs ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verzinsen. Die Firma Noblesse Oblige kann einen höheren und der Vertragspartner im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes einen niedrigeren Schaden nachweisen.
  5. Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Firma Noblesse Oblige bestrittener, nicht rechtskräftiger Gegenansprüche des Vertragspartners ist nicht statthaft.


IV. Lieferung

  1. Transportschäden sind vom jeweiligen Frachtführer zu bescheinigen und der Firma Noblesse Oblige unverzüglich anzuzeigen.
  2. Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Vertragspartners auf seine Kosten abgeschlossen werden. Postpakete sind bis zu einem Wert von Euro 500,00 pro Paket versichert.
  3. Die Versandkosten trägt der Vertragspartner. In der Regel erfolgt die Lieferung mit einem Paketdienst. Für größere Sendungen und Formate behält sich die Firma Noblesse Oblige eine Lieferung per Spedition oder Mehrpaket Sendungen vor.
  4. Eine Kombination mit anderen Bestellungen ist nicht möglich. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Vertragspartner alle zusätzlichen Kosten, wie Bankspesen und Überweisungsgebühren.
  5. Die von der Firma Noblesse Oblige genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Vertragspartner das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Vertragsparteien vom Vertrage zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind, außer in Fällen des groben Verschuldens oder Vorsatzes durch die Firma Noblesse Oblige oder deren Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
  6. Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
  7. Bei Lieferung auf Abruf hat der Vertragspartner innerhalb von 2 Wochen gerechnet vom Vertragsabschluss, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Vertragspartner unbeschadet der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die Firma Noblesse Oblige Lagergebühren in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises monatlich zu zahlen, mindestens jedoch monatlich Euro 25,00. Der Vertragspartner hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Firma Noblesse Oblige geringer sind als die vorstehende Pauschale.
  8. Die Firma Noblesse Oblige ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Alltagsweinen bis zu einem Kaufpreis von Euro 15,00 pro Flasche ist die Firma Noblesse Oblige berechtigt bei Ausverkauf des Vorjahrgangs den Nachfolgejahrgang desselben Weins zu liefern.
  9. Eine Abholung der Weine ist in Wülfrath nach terminlicher Absprache möglich. Hierbei werden keine Rabatte oder Skonti gewährt.


V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die an gewerbliche Wiederverkäufer verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Noblesse Oblige gegen den Vertragspartner, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum derFirma Noblesse Oblige, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der Firma Noblesse Oblige.
  2. Die an Letztverbraucher verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen der Firma Noblesse Oblige gegen den Vertragspartner, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung Eigentum der Firma Noblesse Oblige.
  3. Falls dieFirma Noblesse Oblige durch den Eigentumsvorbehalt (vgl. Buchst. a) bzw. b) eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 110 % der Höhe ihrer Forderung zu beschränken.
  4. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der gewerblich handelnde Vertragspartner vorweg an die Firma Noblesse Oblige die ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag ab. Der Vertragspartner ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf der Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Vertragspartner auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Vertragspartner bestehen.
  5. Der Vertragspartner darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Maßnahme abzuwehren, die Firma Noblesse Oblige unverzüglich davon zu benachrichtigen und dieser die für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Dritten erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu übergeben.
  6. Der Vertragspartner hat der Firma Noblesse Oblige freien Zutritt zu den ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.
  7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Ware durch die Firma Noblesse Oblige gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

 

 

 
VI. Sonderbedingungen Export

  1. Die Firma Noblesse Oblige verkauft die angebotenen Weine, Champagner und andere Spirituosen ausschließlich ex works Wülfrath/Deutschland. Auf das Angebot und den Verkauf findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung (ausgenommen UNKaufrecht). Die Vertragspartner der Firma Noblesse Oblige werden darauf hingewiesen, dass der Export und/oder das Anbieten und/oder der Vertrieb der von der Firma Noblesse Oblige angebotenen und verkauften Weine, Champagner und anderen Spirituosen in Länder außerhalb der EU (insbesondere in die/den USA) möglicherweise Rechte Dritter, insbesondere Markenrechte, verletzen könnte. Die Firma Noblesse Oblige übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden oder Kosten etc., die entstehen, wenn die von derFirma Noblesse Oblige angebotenen bzw. bei der Firma Noblesse Oblige gekauften Weine, Champagner und sonstigen Spirituosen in Länder außerhalb der EU exportiert oder dort angeboten oder vertrieben werden.


VII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.